Glossar

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Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG); „Versorgungsgesetz“

Das Versorgungsgesetz regelt die allgemeinen und gemeinsamen Vorschriften aller bei der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungsanstalten und bestimmt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe und die Regeln der Geschäftsführung. Es ist Grundlage der Satzung der Versorgungsanstalten.